Studierende der Fachschulen für Ernährung und Haushaltsführung an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Teilnehmerinnen und Teilnehmer an hauswirtschaftlichen Kursen nach § 45.2
Schülerinnen und Schüler von Berufsfachschulen
wie Fachakademien, Dorfhelferinnenschule, Meisterschule Rosenheim, Studierende der Staatlichen Technikerschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Ernährungs- und Versorgungsmanagement, und von vergleichbaren Schulen
Teilnehmer/innen in den Meistervorbereitungslehrgängen
Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen
wie Meister/innen, Techniker/innen, Lehrkräfte, Ökotrophologen/innen, Hauswirtschafter/innen etc.
Prüfungsausschüsse "Abschlussprüfung Hauswirtschaft"
zum Beispiel Verband für landwirtschaftliche Fachbildung, Bayerischer Bauernverband, Landfrauengruppen und andere